Rechtliche Grundlagen für die Shoperöffnung

Rechtliche Grundlagen gehört bestimmt nicht zu ihrem Lieblingsthema, aber man muss sich unbedingt damit beschäftigen. Bei der Eröffnung eines Shops ohne diese Grundlagen, kann es zu sehr teuren Abmahnungen kommen.
Damit sie sich sicher fühlen, habe ich die zur Zeit aktuellen Aspekte in diesem Artikel aufgeführt.
Laden sie die Liste herunter und arbeiten sie jeden Aspekt einzeln ab.

Rechtliche Aspekte zur Shoperöffnung

Gewerbeanmeldung

In Deutschland ist es verpflichtend, ein Gewerbe anzumelden, auch wenn sie nur nebenbei verkaufen. Die Anmeldung erfolgt im entsprechenden Bürgerbüro der Gemeinde oder des Stadtteiles. Die Stadt gibt die Anmeldung direkt weiter an das Finanzamt. Bei einem Jahresumsatz unter 25.000 € trifft die Kleinunternehmerregelung zu. Das heißt man ist umsatzsteuerbefreit und weist dies auch in den Rechnungen aus. Es besteht aber auch die Möglichkeit darauf zu verzichten und kann dann die Umsatzsteuer der eingehenden Rechnungen beim Finanzamt geltend machen. Im Gegenzug muss auf die eigene Rechnung noch die Umsatzsteuer.

Je nach Branche ist der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung vielleicht wichtig. Hier gilt es zu überlegen, kann es zu Schadensmeldungen kommen, für die man haften muss.

Ein Beispiel: Es werden Hundehalsbänder oder Hundegeschirr genäht und verkauft. Der Hund kann sich durch eine fehlerhafte oder nicht stabile Naht aus dem Geschirr reißen und löst in Folge einen Unfall aus.

Verpackungslizenz

Sobald Produkte verpackt und versendet werden, müssen die Verpackungen lizensiert sein. Das heißt, man zahlt für die korrekte Entsorgung des Verpackungsmüll. Es kommt immer wieder die Frage auf, was ist mit schon verwendeten Kartons. Sie müssen trotzdem wieder neu lizensiert werden.

Eine Lizensierung kann man z.B. hier vornehmen lassen: https://activate.reclay.de/

Man kann erstmal mit kleineren Mengen beginnen und bei einem höheren Verbrauch noch nachlizensieren. Diese Lizensierung gilt immer für ein Jahr und nicht verbrauchtes kann nicht ins nächste Jahr übernommen werden.

Ich habe meine verschiedenen Kartons gewogen, in Excel eine Tabelle erstellt, die jeden versendeten Karton zurechnet. So kann ich am Ende des Jahres die Menge ermitteln und die nächste Lizensierung besser abschätzen.

Leider reicht dieser Schritt noch nicht aus, sondern parallel muss noch die Anmeldung beim zentralen Verpackungsregister erfolgen https://lucid.verpackungsregister.org/
Dies geschieht mit dem eigenen Namen, nicht dem Shopnamen, es sei denn der Shopname oder die Firma ist im Handelsregister eingetragen.

Ist man einmal dort registriert, trägt man am Anfang des Jahres über die „Datenmeldung“ ein, wieviel man lizensiert hat. Am Ende des Jahres, bzw. bis Mai des Folgejahres wird der tatsächliche Verbrauch über die „Vollständigkeitserklärung“ angegeben. Hier geht es hauptsächlich darum, noch nachzumelden, wenn man das im Lauf des Jahres getan hat.
Ich gebe einfach die gemeldete Menge ein, da ich sie nicht überschritten habe.

Ganz wichtig: über dieses Register kann jeder überprüfen, ob sie dort gemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie abgemahnt werden.

Die Verpackungslizensierung gilt übrigens nur für Deutschland. Will man in andere Länder verkaufen, muss man sich vorher über die rechtlichen Bedingungen dort informieren. Manche Länder erlauben eine bestimmte Menge kostenlos, andere fordern ziemlich hohe Beträge.

Rechtstexte

Beim Verkauf im online Handel hat der Verkäufer und der Kunde Rechte und Pflichten. Es empfiehlt sich um das korrekte Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und den Datenschutz zu kümmern. Es gibt immer mal wieder die Äußerung, die gesetzlichen Regelungen reichen aus. Es ist richtig, AGB sind nicht verpflichtend. Jedoch haben Online-Händler im Fernabsatzhandel bestimmte gesetzliche Informations- und Hinweispflichten zu erfüllen — hierzu können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden.

Zu den Rechtstexten gehören:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufserklärung

Zur Erstellung der Rechtstexte kann ich die IT Kanzlei in München empfehlen. https://www.it-recht-kanzlei.de/ Es gibt aber auch noch andere Anbieter.

Hier können je nach Bedarf unterschiedliche Pakete gebucht werden, sie können aber auch jederzeit verändert werden, wenn Bereiche hinzukommen. Die AGB für Etsy oder eine andere Plattform können nicht für den eigenen Shop verwendet werden. Jeder Bereich benötigt seine eigenen Texte.

Ich kann jetzt nur für die IT Kanzlei sprechen, die mir gefällt, weil sie rechtzeitig über Neues informiert und bei Fragen auch schnell reagiert.

Die Kanzlei hat auch auf Facebook eine Gruppe, über die man Neues erfährt oder Hilfe von anderen Mitgliedern bei Fragen bekommt.

Finanzen

Geschäftskonto eröffnen

Es empfiehlt sich ein Geschäftskonto zu eröffnen, um dies zu den privaten Finanzen getrennt zu halten. Nicht jede Bank erlaubt die Vermischung von geschäftlich und privat.

Sobald man auf einer Plattform verkaufen möchte, muss man eine USt-ID haben. Beim zuständigen Finanzamt bittet man um die Erstellung der Verfügbarkeit. Da man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer bezahlt, muss das Finanzamt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis 66738 Saarlouis senden. Hier geht auch der Antrag hin und von dort erhält man die USt-ID. Diese gehört unbedingt ins Impressum

Mehr dazu kann man hier nachlesen:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html

Die Plattformen sichern sich ab, dass sie steuerlich gemeldet sind. Da Etsy seinen Sitz in Irland hat, bekommt man am Monatsanfang eine Nettorechnung und muss die Mehrwertsteuer selbst ans Finanzamt abführen.

Für das Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben reicht bei kleinen Unternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die man mit Excel erstellen kann. Es werden dort alle Einnahmen und Ausgaben eintragen und zusammen verrechnet, so dass am Jahresende der Gewinn feststeht, der dann versteuert wird.

Die Rechnungen selbst dürfen aus Sicht des Finanzamtes nicht in Word oder Excel erstellt werden, da sie so verändert werden können. Suchen Sie sich einen Anbieter zum Erstellen der Rechnungen, wo auch alles korrekt gespeichert wird. Bei diesen Anbietern ist auch eine gleichzeitige Buchhaltung möglich.

Dagmar von Kassenklingeln bietet dazu viele nützliche Tipps und auch Programme an.

Rechtliches zu den Produkten

Auch hier gibt es einiges zu beachten:

Alle Produkte aus Textilien oder Wolle müssen korrekt gekennzeichnet sein. Unter diesem Link
https://www.it-recht-kanzlei.de/freiwillige-kennzeichnung-textilien.html erfahren Sie, was und wie gekennzeichnet werden muss.
Das Wichtigste ist die korrekte Bezeichnung, wie z.B. 100% Wolle und nicht Merino, da dies nicht anerkannt ist.
Dann muss bei verschiedener Zusammensetzung die Reihenfolge in Gewichtung eingehalten werden: als 75% Wolle, 25 % Polyamid und nicht umgekehrt. Auch hier gibt es immer wieder Abmahnungen, die man aber vermeiden kann.

Produktsicherheitsgesetz: Seit 2024 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte einen Hinweis haben, wer der Ersteller ist und ob es Warnhinweise zum Produkt gibt.

Mehr dazu hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/produktsicherheitsverordnung-faq-loesungen-umsetzung.html

Fazit:

Sie haben jetzt vieles zu den rechtlichen Aspekten gelesen. In kleinen Schritten Stück für Stück ist all das zu bewältigen. Leider kommen immer wieder neue Verordnungen hinzu, viele sind zum Schutz des Verbrauchers sinnvoll, manches könnte auch noch mal überarbeitet werden.

Es ist daher wichtig sich immer auf dem Laufenden zu halten.
Dazu kann ich noch dieses Forum für Etsy & Co anführen, was eine große Hilfe durch die Mitglieder darstellt.
Die neuesten Threads werden mir täglich angezeigt, so kann ich dies ohne großen Zeitaufwand verfolgen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular, – ich helfe Ihnen jederzeit weiter.

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